Allgemeine Geschäftsbedingungen




1. Allgemeines:
Sämtliche Beziehungen zwischen der KRAUTLI (Schweiz) AG und einem Abnehmer betreffend Herstellung, Kauf und Lieferung von Waren, werden ausschliesslich durch den individuellen Vertrag zwischen den Partnern sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, welche allfälligen allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Abnehmers in jedem Fall vorgehen. KRAUTLI ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne dass hiefür das Einverständnis des Abnehmers erforderlich ist.

2. Preise:
Die von KRAUTLI angebotenen oder bestätigten Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer, VRG, VOC und ohne Verpackung ab Erfüllungsort. Krautli behält sich ausdrücklich das Recht vor, die bestätigten oder angebotenen Preise entsprechend zu erhöhen, wenn sich die Kosten der Warenherstellung oder Warenbezuges bei Dritten nach der Offertstellung oder der Auftragsbestäti-gung bis zur Warenlieferung erhöht haben. Als Kostensteigerung gelten insbesondere auch die durch Kursänderungen bewirkten Mehrkosten für Importwaren.

3. Zahlungsbedinungen:
Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte etc. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Abnehmer wegen oder die Verrechnung mit irgendwelchen allfälligen Gegenforderungen ist ohne schriftliche Zustimmung von KRAUTLI ausgeschlossen.

4. Lieferfristen:
Die von den Parteien vereinbarten Lieferfristen bzw. -termine stellen keine Verfalltage oder Fixdaten dar. Es ist nicht Absicht der Parteien, dass KRAUTLI ohne Willen des Abnehmers nur bis zum vereinbarten Termin oder bis zum Ablauf der vereinbarten Frist liefern darf. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn bei KRAUTLI, beim Abnehmer oder bei Dritten unvorhergesehene Hindernisse auftreten, wie z.B. Naturereignisse, Epidemien, Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Ausfall von Produktionseinrichtungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Dritten, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen. Die daraus entstandenen Lieferverzögerungen schliessen daraus entstandene Schadenersatzforderungen gegenüber KRAUTLI aus. Kommt der Abnehmer seinen Pflichten gegenüber KRAUTLI nicht nach, wird die Warenlieferung durch KRAUTLI gestoppt, bis der Abnehmer seine Pflichten vertragsgemäss erfüllt.

5. Erfüllungsort/Lieferung:
Die Warenlieferung durch KRAUTLI gilt als erfolgt, wenn die Ware in den Räumen von KRAUTLI resp. in den von ihr bezeichneten Räumen zur Abholung bereit steht. Versand- und Transportgefahr gehen in jedem Fall zu Lasten des Abnehmers, selbst wenn fracht- oder portofreie Warenlieferung vereinbart wird. Im Falle eines Versand- oder Transportschadens muss der Abnehmer beim Versand- oder Transport- unternehmen unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlassen. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Die Schaden- ersatzansprüche sind beim Versand- oder Transportunternehmen unverzüglich geltend zu machen und KRAUTLI mitzuteilen.

6. Rücksendungen:
Einmal gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Trifft eine Sendung defekt am Bestimmungsort ein, so ist dies KRAUTLI sofort nach Erhalt der Ware zu melden. Ansonsten kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Bei fehlerhafter Lieferung seitens KRAUTLI, muss vor der Rücksendung innerhalb 8 Tagen eine Absprache mit der Verkaufsabteilung getroffen werden. Bei einer Rücksendung muss die Ware mit einem Lieferschein begleitet werden, aus dem folgende Daten ersichtlich sind: Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer, Grund der Rücksendung sowie Angabe des Mitarbeiters, mit welchem die Rücksendung abgesprochen wurde. Bei ungerechtfertigten Rücksendungen behält sich KRAUTLI vor, die Ware ohne Kommentar zurückzusenden und anfallende Handling- und Transportkosten in Rechnung zu stellen.

7. Garantie:
KRAUTLI leistet unter Wegbedingung aller weiteren Gewährleistungen/Ansprüche während der Dauer von 24 Monaten Gewähr, bei Booster 12 Monate und bei Motorradbatterien 6 Monate , ab erfolgter Lieferung (Ziff. 5) Gewähr, indem sie Fehler der Ware, welche innerhalb dieses Zeitraums nachweisbar infolge fehlerhafter Warenherstellung oder fehlerhaften Materials entstanden sind, auf eigene Kosten behebt. Der Abnehmer hat die Ware unmittelbar nach ihrem Empfang auf Mängel zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel KRAUTLI unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Abnehmer diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Abnehmers ist, dass die Ware KRAUTLI frachtfrei an den von ihr bezeichneten Ort zugestellt wird. Jegliche Gewährleistung seitens KRAUTLI erlischt, wenn der Abnehmer oder eine dritte Person Eingriffe in die Ware vorgenommen oder die Ware unsachgemäss behandelt oder montiert hat. KRAUTLI übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden oder Mängelfolgeschäden des Abnehmers.

8. Technische Daten:
KRAUTLI macht den Abnehmer ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Verwendung ihrer Ware die in der Schweiz gültigen sicherheitstechnischen Vorschriften einzuhalten sind.

9. Eigentumsvorbehalt:
KRAUTLI behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Abnehmer ist verpflichtet, KRAUTLI den Standort der Ware und jegliche Verlegung desselben mitzuteilen. KRAUTLI ist zum Eintrag des Eigentumvorbehalts auf Kosten des Abnehmers in das entsprechende Register berechtigt, soweit das Recht am Ort der gelegenen Sache dies vorsieht. Der Abnehmer bevollmächtigt KRAUTLI hiermit, auch andere am Ort der gelegenen Sache zur Begründung des Eigentumvorbehalts notwendige Formalitäten in seinem Namen vorzunehmen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KRAUTLI nach Mahnung und entsprechender Androhung zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Abnehmer zu deren Herausgabe verpflichtet.

10. Änderungen/Ergänzungen/Teilnichtigkeit:
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen KRAUTLI und dem Abnehmer bedürfen zu ihrer Güligkeit der Schriftform. Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrags zwischen den Parteien nichtig oder unwirksam, ist sie durch eine ihrem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe-kommende Bestimmung zu ersetzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

11. Gerichtsstand/Anwendbares Recht:
​Für alle aus oder im Zusammenhang mit dem individuellen Vertrag zwischen den Parteien und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist Zürich ausschliesslich Gerichtsstand. Der Abnehmer verzichtet ausdrücklich auf den eigenen Gerichtsstand an seinem Sitz oder seiner Niederlassung sowie auf andere Gerichtsstände.